Team SBV
Ihre Ansprechpartner*innen
An wen kann ich mich an der MLU wenden?
Die gewählten Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen selbstverständlich streng vertraulich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne in erster Linie an unsere Vertrauensfrau Skadi Kalbitz. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Stellvertreter*innen mit Rat und Tat zur Seite.
Vertrauensfrau
Skadi Kalbitz
0345 55-21057
skadi.kalbitz@sbv.uni-halle.de
1. Stellvertreter
Maik Hähnert
Technischer Mitarbeiter Referat 4.2
0151 16163469
maik.haehnert@sbv.uni-halle.de
2. Stellvertreterin
Yvonne Hellwig-Laich
Verwaltungsmitarbeiterin Referat 1.3
0345 55-21356
yvonne.hellwig-laich@sbv.uni-halle.de
3. Stellvertreterin
Silvia Markus
Sekretärin Theologische Fakultät
0345 55-23002
silvia.markus@sbv.uni-halle.de
4. Stellvertreterin
Claudia Schnitz
Referentin im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
0345 55-71671
claudia.schnitz@sbv.uni-halle.de
5. Stellvertreter
Götz-Olaf Wolff
Rektorat // Vielfalt und Chancengleichheit
0345 55-21033
goetz-olaf.wolff@sbv.uni-halle.de
6. Stellvertreter
Prof. Dr. Lars-Eric Petersen
Institut für Psychologie
0345 55-24373
lars-eric.petersen@sbv.uni-halle.de
Sekretariat der SBV
Beatrice Häßler
0345 55-21042
beatrice.haessler@sbv.uni-halle.de
Sie wollen unsere Arbeit unterstützen?
Sehr schön, darüber freuen wir uns. Die Schwerbehindertenvertretung wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und beginnt jeweils zum 01. Dezember und endet zum 30. November mit Ablauf der Amtszeit. Grundlage ist die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Für Ihre Mitwirkung in der SBV werden Sie für die zu übernehmenden Aufgaben freigestellt. Die Wahlen finden aller 4 Jahre im November statt. Die aktuelle Amtszeit läuft vom 01.12.2022 bis 30.11.2026.
Übrigens: für die Mitarbeit in der SBV muss man selber keine Behinderung haben oder gleichgestellt sein. Alle Beschäftigten an der MLU, sofern sie seit 6 Monaten an der Universität angestellt sind, können sich für die Wahl aufstellen. Besonderheit für Auszubildende! Diese müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.




