Das Löwengebäde am Universitätsplatz

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Team SBV

An wen kann ich mich an der MLU wenden?

Die gewählten Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen selbstverständlich streng vertraulich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne in erster Linie an unsere Vertrauensfrau Skadi Kalbitz. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Stellvertreter*innen mit Rat und Tat zur Seite.

Vertrauensfrau

Skadi Kalbitz

0345 55-21057

1. Stellvertreter

Maik Hähnert

Maik Hähnert

Maik Hähnert
Technischer Mitarbeiter Referat 4.2

0151 16163469

2. Stellvertreterin

Yvonne Hellwig-Laich

Yvonne Hellwig-Laich

Yvonne Hellwig-Laich
Verwaltungsmitarbeiterin Referat 1.3

0345 55-21356

3. Stellvertreterin

Silvia Markus

Silvia Markus

Silvia Markus
Sekretärin Theologische Fakultät

0345 55-23002

4. Stellvertreterin

Claudia Schnitz

Claudia Schnitz

Claudia Schnitz
Referentin im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät

0345 55-71671

5. Stellvertreter

Götz-Olaf Wolff

Götz-Olaf Wolff

Götz-Olaf Wolff
Rektorat // Vielfalt und Chancengleichheit

0345 55-21033

6. Stellvertreter

Prof. Dr. Lars-Eric Petersen

Prof. Dr. Lars-Eric Petersen

Prof. Dr. Lars-Eric Petersen
Institut für Psychologie

0345 55-24373

Sekretariat der SBV

Beatrice Häßler

Beatrice Häßler

Beatrice Häßler

0345 55-21042

Sie wollen unsere Arbeit unterstützen?

Sehr schön, darüber freuen wir uns. Die Schwerbehindertenvertretung wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und beginnt jeweils zum 01. Dezember und endet zum 30. November mit Ablauf der Amtszeit. Grundlage ist die Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen     (SchwbVWO). Für Ihre Mitwirkung in der SBV werden Sie für die zu übernehmenden Aufgaben freigestellt. Die Wahlen finden aller 4 Jahre im November statt. Die aktuelle Amtszeit läuft vom 01.12.2022 bis 30.11.2026.

Übrigens: für die Mitarbeit in der SBV muss man selber keine Behinderung haben oder gleichgestellt sein. Alle Beschäftigten an der MLU, sofern sie seit 6 Monaten an der Universität angestellt sind, können sich für die Wahl aufstellen. Besonderheit für Auszubildende! Diese müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben.

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